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   BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 34/73   

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BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 34/73 (https://dejure.org/1974,2611)
BSG, Entscheidung vom 03.07.1974 - 6 RKa 34/73 (https://dejure.org/1974,2611)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 1974 - 6 RKa 34/73 (https://dejure.org/1974,2611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 40
  • NJW 1975, 605
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 9/70
    Auszug aus BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 34/73
    86" 88)" insbesondere mit der hierin enthaltenen Verpflichtung des Kassenarztes3 am Kassenarztsitz seine Sprechstunde zu halten und seine Wohnung so zu wählen9 daß er für die ärztliche Versorgung der Versicherten an seinem Kassenarz ts itz zur Verfügung steht (5 44 Abs" 2 ZO«Ärzte; Vgl" hierzu Urteil des BSG vom 27° Januar 4965 - 6 BKa 44/64 - in SozR @ 368 a EVO? Nr° 27)" Daher ist auch die Vorschrift (@ 568 a Abs° 7 EVO)C daß die Zulassung u a° mit dem Wegzug des Beirechtigten aus dem Bezirk des ihm zugewiesenen Kassenarztsitzes endet; uneingeschränkt in Geltung geblieben (Urteil des BSG vom 24" März 4974 6 RKa 9/70 - in SozR % 568 a EVO?Nr° 34>" Wenn aber aus den genannten Gründen der Kassenarztsitz trotz der weitgehenden Liberalisierung des Kassenarztrechts seine Bedeutung behalten hat" muß das erst recht vom Knappscha itszts sitz geltena Zwar sind auch die strengen Bindungen im 'Ntem der knappschaftsärztlichen Versorg gung stark gelockert Norden (seit 40 Januar 1970 für die Knappschait" SVcwr :icherten l Knappschaftsfacharztgruppen.
  • BSG, 10.08.1965 - 6 RKa 5/64

    Erklärungen der Rechtsstreitbeteiligten - Verzicht auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 34/73
    abgedruckt bei Hoffmann aaO9 Teil 7 c; S° 46q) zur Sichere stellung der ärztlichen Versorgung der Knappschaftsversicherten vor allem in Gebieten? in denen eine ärztliche Unterversorgung droht oder schon festzustellen ist" von besonderer Bedeutung geblieben (vgl hierzu Urteil des BSG vom 7" Dezem« ber 4966 - 6 RKa 5/64 - in Sozialgerichtsbarkeit 4968" 4249 W27)" Geraade unter diesem Gesichtspunkt erweist sich das " 40.
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 5/66
    Auszug aus BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 34/73
    Widerspruchsstelle einrichten müssen? wobei die Vertreterversammlung (vg-1° @ 85 Abs" 2 Nr° 2 SGG) darüber hätte entscheiden müssen? ob die schon für krankenversicherungsrechtliche Streitsachen bestimmte Widerspruchsstelle die Aufgabe der Entscheidung in Zulassungssachen mitübernehmen soll oder hierfür eine besondere Widerspruchsstelle einzurichten ist° Wie das LSG zu Recht erwogen hat? darf jedoch aus der unrechtmäßigen Unterlassung der Einsetzung einer Widerspruchsstelle einem durch einen Verwaltungsakt der beklagten Verwaltung beschwerten Beteiligten kein Rechts- nachteil erwachsen (BSG 7" 2929 294); das gilt jedenfalls so lange? als die Verwaltung begründete Zweifel über das Ob und Wie der Errichtung der Widerspruchsstelle haben konnte (vgl° BSG9 Urteil vom 20. Februar 1968 6 RKa 5/66 8)" Im vorliegenden.
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R

    Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung -

    Es hat auf der einen Seite entschieden, daß der Streit um die Zulassung zur knappschaftsärztlichen Tätigkeit und um die Entziehung dieser Zulassung, also die Entlassung aus dem KnV, vollständig dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist (BSGE 21, 104, 108 = SozR Nr. 1 zu § 204 RKG; BSGE 38, 40, 41 = SozR 2600 § 204 Nr. 1).

    Nach § 76 Abs. 5 Satz 1 SGB V können die Versicherten der knappschaftlichen Krankenversicherung unter den Knappschaftsärzten und den in Abs. 1 dieser Vorschrift genannten Personen und Einrichtungen (zugelassene und ermächtigte Ärzte) frei wählen (zur früheren lediglich vertraglichen Absicherung dieses Wahlrechts vgl Senatsurteil vom 3. Juli 1974 - BSGE 38, 40, 41 = SozR 2600 § 204 Nr. 1).

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 8/92

    Nicht-ärztlicher Verhaltenstherapeut - Genehmigung zur Teilnahme an kassen- und

    Diese sind in den Schreiben der Beklagten vom 11. März 1982 und 20. Januar 1984 enthalten, die sich inhaltlich als Verwaltungsakte gem § 31 SGB X erweisen (zum ähnlich gelagerten Sachverhalt der Zulassung einer MTA zur kassenärztlichen Versorgung im Wege des Verwaltungsaktes - s BSGE 38, 73, 76 = SozR 2200 § 368n Nr. 4; zur Verwaltungsaktqualität der Entziehung der Zulassung als Knappschaftsarzt vgl BSGE 38, 40, 41 f = SozR 2200 § 368p Nr. 1).
  • BSG, 09.08.1974 - 3 RK 67/73

    Unmöglichkeit der selbständigen Abrechnung medizinischer Laboruntersuchungen mit

    Der Senat hat offengelassen, ob dieser Auffassung beizutreten ist oder ob nicht sachgerechter wäre, wenigstens die eigentliche Zulassungsentscheidung in das öffentliche Recht zu verweisen, während für das nach Erteilung der Zulassung zu begründende Rechtsverhältnis ( "Durchführungsgeschäft" ) nicht notwendig das gleiche zu gelten braucht (zur "Zweistufigkeitslehre" bei der Zulassung als Knappschaftsarzt vgl. BSG 21, 104, 109 und Urteil vom 3. Juli 1974, 6 RKa 34/73).
  • LSG Niedersachsen, 01.12.1999 - L 5 KA 29/99

    Unterlassung der Bildung einer Widerspruchsstelle; Zulässigkeit einer

    angreifen (im Ergebnis ebenso BSGE 7, 292, 294; differenzierend BSG SozR § 85 SGG Nr. 8 und BSGE 38, 40, 42, nach denen die unmittelbare Angreifbarkeit -des Verwaltungsaktes mit der Anfechtungsklage nur solange gilt, als die Verwaltung begründete Zweifel über das Ob und Wie der Errichtung der Widerspruchsstelle haben kann).
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